Aminas darf nicht ins Schaufenster!
Erstellt von r.ehlers am Dienstag 23. Dezember 2014
Schreiben an Naturheilpraxis … in … vom heutigen Tage:
Sehr geehrte Frau …,
Ihre Post, die der Geschäftsführer der Aminas GmbH, Dominik Ehlers, beantworten sollte, ist zur Kenntnisnahme auch bei mir gelandet. Ich, Rolf Ehlers, sein Vater, bin derjenige, der die Möglichkeiten des nüchternen Verzehrs nativer Kost entdeckt und die ersten Aminas-Sorten entwickelt hat. Heute bin ich allerdings nur noch Ernährungsforscher, Betreiber des Blogs www.richtig-essen.net und Autor von Büchern über das richtige Essen.
Ihren Gedanken, die Aminas® Vitalkost in einem Ihrer Schaufenster zu präsentieren, finde ich großartig.
-xiroi.de-
15 Jahre nach meiner Entdeckung der Wirkungen nativer Kost bin ich noch so begeistert wie am ersten Tag und fände es herrlich, wenn möglichst alle Mitmenschen Bescheid wüssten über die unerhörte Möglichkeit, sich mit einer so einfachen Umstellung in der Ernährung täglich einfach wohl zu fühlen, leistungsfähiger zu sein und sich insbesondere in der Nacht richtig zu erholen. Dazu kommen die vielfachen Verbesserungen und selbst Heilungen bei einer Unzahl körperlicher und mentaler wie psychischer gesundheitlicher Störungen und Krankheiten durch diese kleine nutritive Intervention!
Leider ist jede Werbung für auch nur eventuelle gesundheitliche Verbesserungen durch die Nutzung von Lebensmitteln gesetzlich verboten, wenn auch nur für den Verkäufer der Lebensmittelprodukte. In ein Schaufenster stellen und dabei auf gesundheitliche Wirkungen verweisen darf daher niemand, der das Produkt auch verkaufen will. Das dürfen nicht einmal Apotheker und Ärzte! Irre, nicht?
Natürlich dürfen Sie die Aminas® Vitalkost öffentlich verkaufen. Dann aber dürfen Sie nicht über die Wirkungen reden. Oder Sie reden nur über die Wirkungen und verkaufen nicht. Nur dann darf es auch mit der Bewerbung seiner Wirkung im Schaufenster stehen!
Ich will Sie nicht weiter mit Rechtsfragen langweilen. Als gelernter und erfahrener Jurist weiß ich zu genau, dass sich Rechtsanwender viel zu ernst nehmen. Ich kann die ganze Entwicklung nur noch ironisch nehmen: http://www.essenspausen.com/ovg-muenster-traeger-des-stinkfruchtpreises/
Mit herzlichen Grüßen und den besten Wünschen für die stillen Tage und einen Guten Rutsch ins Neue Jahr!
Rolf Ehlers
P.S.: Ich stelle Ihre Frage und meine Antwort anonymisiert in meinen Blog, weil sich ganz bestimmt viele Menschen fragen, warum für Aminas nicht besser geworben wird. Dahinter aber steht die Drohung mit dem Staatsanwalt! Solche Verstöße gegen das Lebensmittelgesetz werden nämlich hart bestraft.